Repartitionsprinzip

Repartitionsprinzip
Prinzip zur Gestaltung von Steuer- ( Repartitionsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über den erwünschten Umfang der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) steht. Danach erfolgt durch eine entsprechende Tarifgestaltung die Aufteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Steuer- bzw. Subventionssubjekte.
- Gegensatz:  Quotitätsprinzip.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Quotitätsprinzip — Prinzip zur Gestaltung von Steuer (Quotitätsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über die Tarife steht. Die Höhe der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) kann erst nach erfolgter Besteuerung… …   Lexikon der Economics

  • Repartitionsteuern — Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird (⇡ Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch ⇡… …   Lexikon der Economics

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