- Repartitionsprinzip
- Prinzip zur Gestaltung von Steuer- (⇡ Repartitionsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über den erwünschten Umfang der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) steht. Danach erfolgt durch eine entsprechende Tarifgestaltung die Aufteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Steuer- bzw. Subventionssubjekte.- Gegensatz: ⇡ Quotitätsprinzip.
Lexikon der Economics. 2013.